Informationen für Patienten

Patienten und Pflegekräfte handeln gemeinsam

Die ambulante psychiatrische Pflege richtet sich an Menschen, die eine psychiatrische Behandlung und Pflege akzeptieren.

Die Freiwilligkeit ist ein besonders wichtiger Aspekt, weil die Pflegekräfte darauf angewiesen sind, dass ihnen bei ihren Besuchen die Tür geöffnet wird und die Betroffenen sich an den Interventionen beteiligen. Diese Gastrolle der Pflegekräfte führt – im Vergleich zur Krankenhausbehandlung, bei der das Personal das Hausrecht hat - zu einer Veränderung der Beziehungen.

Die Patienten und Pflegekräfte handeln gemeinsam aus, welche Angebote geeignet sind und wie sie durchgeführt werden sollen. Die ambulante Pflege leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Selbstbestimmung der Patienten in der psychiatrischen Versorgung.

In dieser kleinen Broschüre [  APP-Patienteninformation ] haben wir für Sie wesentliche Informationen zusammengefasst. Bei unserem ersten Besuch bringen wir diesen Zettel mit und erklären Ihnen ausführlich die Inhalte.

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch schon vorher.

Rufen Sie einfach bei uns an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

APP-Patienteninformation
APP-Patienteninformation

Informationsblatt 2019 zur Ambulanten Psychiatrischen Fachkrankenpflege.

  Hinweis zu Zuzahlungen: Sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht, wird in den ersten 28 Behandlungstagen pro Jahr die gesetzlich geregelte Zuzahlung von der Krankenkasse (10 %) fällig.

Unsere persönliche Ansprechpartnerin ist für Sie da

Ramona Kossebau

Regional- und Pflegedienstleitung

Fachkrankenschwester Psychiatrie
Pflegedienstleiterin

  (05841) 97 95 972