Die Ambulante Psychiatrische Fachkrankenpflege oder auch psychiatrische Häusliche Krankenpflege (pHKP) nach § 132a Abs.2 SGB V ist eine Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung. Sie zielt darauf ab Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen, eine Behandlung durchzuführen wenn zwar eine Krankenhausbehandlung geboten, jedoch nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege). Die APP wird auch verordnet um die ärztliche Behandlung sicherzustellen (Sicherungspflege).
Die Leistung der APP umfasst:
- Erarbeiten der Pflegeakzeptanz,
- Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen,
- Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei Krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen.
Alle Leistungen beinhalten die Wahrnehmung und Beobachtung, die Kommunikation, die Pflegeplanung und Pflegedokumentation, die Vor- und Nachbereitung der Pflege, die erforderliche Information der am Pflegeprozess Beteiligten sowie ggf. das Zur-Verfügung-Stellen von Unterlagen.Somit kann die direkte ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung erhalten und die fachärztliche Behandlung gesichert bleiben. Die verordnungsfähigen Diagnosen sind dabei genau festgelegt.