Informationen für Ärzte

Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)

Die Ambulante Psychiatrische Fachkrankenpflege oder auch psychiatrische Häusliche Krankenpflege (pHKP) nach § 132a Abs.2 SGB V ist eine Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung. Sie zielt darauf ab Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen, eine Behandlung durchzuführen wenn zwar eine Krankenhausbehandlung geboten, jedoch nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege). Die APP wird auch verordnet um die ärztliche Behandlung sicherzustellen (Sicherungspflege).

Die Leistung der APP umfasst:

  • Erarbeiten der Pflegeakzeptanz,
  • Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen,
  • Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei Krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen.

Alle Leistungen beinhalten die Wahrnehmung und Beobachtung, die Kommunikation, die Pflegeplanung und Pflegedokumentation, die Vor- und Nachbereitung der Pflege, die erforderliche Information der am Pflegeprozess Beteiligten sowie ggf. das Zur-Verfügung-Stellen von Unterlagen.Somit kann die direkte ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung erhalten und die fachärztliche Behandlung gesichert bleiben. Die verordnungsfähigen Diagnosen sind dabei genau festgelegt.

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Hinweisblatt für Ärzte - "Ambulante Psychiatrische Fachkrankenpflege"

Qualifizierte Ärzte und Pflegekräfte

In der APP werden ausschließlich erfahrene Pflegekräfte eingesetzt, welche eine Zusatzqualifikation zur Fachkrankenpflege Psychiatrie oder zur Psychiatrisch Qualifizierten Pflegefachkraft (200 Std.) abgeschlossen haben.

In unserer kleinen Broschüre APP-Ärzteinformation (siehe Kasten oben rechts) haben wir für Sie wesentliche Informationen zum Download zusammengefasst.

Die APP-Erstverordnung kann für 14 Tage, die APP-Folgeverordnung für insgesamt bis zu 4 Monate ausgestellt werden. Maximal können 14 Besuchseinheiten á 45 Minuten / Woche verordnet werden. Die Verordnung kann erfolgen durch:

  • Ärzte für Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde
  • Ärzte für psychotherapeutische Medizin
  • Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
  • Hausärzte, soweit ein Facharzt die Diagnose sichert.

Für Krisensituationen ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.

  Hinweis zu Zuzahlungen: Sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht, wird in den ersten 28 Behandlungstagen pro Jahr die gesetzlich geregelte Zuzahlung von der Krankenkasse (10 %) fällig.

Unsere persönliche Ansprechpartnerin ist für Sie da

Ramona Kossebau

Regional- und Pflegedienstleitung

Fachkrankenschwester Psychiatrie
Pflegedienstleiterin

  (05841) 97 95 972